Wir haben seit dem Ende des letzten Lockdowns komplett normal für sie geöffnet.
Für all unsere medizinischen Dienstleistungen gilt laut Vorschrift noch die FFP2 Maskenpflicht.
Alle unsere Präventiven Leistungen unterliegen derzeit keinen Einschränkungen mehr.
Um Verwirrungen und Ungleichheiten hinsichtlich dieser Verordnung im Warteraum zu vermeiden und Ihre bestmögliche Gesundheit zu garantieren bitten wir alle unsere Kunden und Patienten im Warteraum die FFP2 Maske aufzubehalten.
nsere Mitarbeiter haben nach Vorschrift für Gesundheitsdienstleister nach wie vor die FFP“ Masken auf.